Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pixsla Media GmbH

§ 1 Regelungsgegenstand
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und
künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2
Pixsla Media GmbH liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende
Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Pixsla Media GmbH nicht an.
1.3
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder
Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die
Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4
Pixsla Media GmbH ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige
Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, so
werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
1.5
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu
schließenden Verträgen, festgelegt.
1.6
Angebote von Pixsla Media GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von Pixsla Media GmbH schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist
Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach
Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder
eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
1.7
Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten.
Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische
Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.
1.8
Unsere Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen sowie Computerdaten sind als persönliche geistige Schöpfung
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne unsere Einwilligung dürfen sie weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck, wofür der Auftraggeber mit der Zahlung des Lizenzhonorars das einfache
ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 UrhG erwirbt, im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede
anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Zahlung eines
Lizenzhonorars für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines weiteren Nutzungsrechtes
gestattet.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen
Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2.2
Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
2.3
Bei Arbeitsbeginn ist eine erste Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Der
Restbetrag wird nach Abnahme des Projektes fällig. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
2.4
Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben
oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
2.5
Pixsla Media GmbH ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den
Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen
Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen
2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.
2.6
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder nicht bestritten sind.
2.7
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im
Eigentum von Pixsla Media GmbH. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online
übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt
vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1
Pixsla Media GmbH erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen
oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand
mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die Pixsla Media GmbH durch
Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können
Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
4.2
Sobald Pixsla Media GmbH Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt Pixsla Media GmbH hierfür Lizenzen
bzw. Mieten. Pixsla Media GmbH ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch teilweise – nicht nachkommt.
4.3
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen
sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
4.4
Die von Pixsla Media GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Pixsla Media GmbH . Sie beginnen mit dem Tage
der Auftragsbestätigung durch Pixsla Media GmbH und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um
die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des
Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
4.5
Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge
befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies
gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von Pixsla Media GmbH.
4.6
Pixsla Media GmbH gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens
4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren
Haftungsregelung von Ziffer 8.
4.7
Pixsla Media GmbH verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche
Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation
(beispielsweise Browser, „Safari“) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt.
Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere
Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.
4.8
Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Pixsla Media GmbH, die Voraussetzung zu schaffen,
dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann.
Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain-Adresse von Pixsla Media GmbH auf den
Kunden bzw. den neuen Provider. Pixsla Media GmbH stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen
Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.
4.9
Korrekturen oder nicht explizit vereinbarte Leistungen die den Angebotsumfang übersteigen werden
nach Aufwand an den Kunden zum derzeit gütigen Stundensatz (120€/h) verrechnet.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1
Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde
eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in
digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig,
so kann entweder der Kunde oder Pixsla Media GmbH Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten
werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.
5.2
Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen.
Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch Pixsla Media GmbH
führen. Soweit Pixsla Media GmbH bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur
Berechnung anzunehmen.
5.3
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der
Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen,
Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail).
Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.
5.4
Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht,
verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für InternetVeröffentlichungen gelten.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1
Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen verbleiben auch nach
erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei Pixsla Media GmbH. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Videos, Grafiken und Sounds in anderen
elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche
Zustimmung von Pixsla Media GmbH nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen
und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur
im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten
und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.
6.2
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.
6.3
Für Unterlagen (Texte, Bilder, Videos, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden,
verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert
wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird Pixsla Media GmbH deswegen rechtlich in Anspruch
genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
6.4
Pixsla Media GmbH ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der
verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf
lizenzfreie oder durch Pixsla Media GmbH lizensierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei
der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden
und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird Pixsla Media GmbH das entsprechende Text-,
Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen
oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.
6.5
Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der InternetAnwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für
Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er Pixsla
Media GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.
6.6
Nennung als Referenz, Verlinkung
Pixsla Media GmbH ist berechtigt Entwürfe, Websites oder Medienproduktionen in seine
Referenzliste aufzunehmen. Der Kunde stimmt zu, Verlinkungen auf die Website von Pixsla Media
GmbH oder eine von Pixsla Media GmbH betriebene Produktseite. Im Gegenzug setzt Pixsla Media
GmbH ein Link zu pixsla.de auf die Kundenwebsite. Die Verlinkung erfolgt im Regelfall im Footer
und vom Impressum aus. Wird die Verlinkung nicht gewünscht wird ein Aufschlag in Höhe von 20%
verrechnet.
§ 7 Gewährleistung
7.1
Pixsla Media GmbH stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen
sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert
werden, ohne das Pixsla Media GmbH eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten
Fehler sein, wird Pixsla Media GmbH diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.
7.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
7.3
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
Pixsla Media GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen,
Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte
Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch
jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Folgeschäden.
§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand
9.1
Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Bestimmungen des internationalen
einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.
9.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden
weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen
eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und
anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene,
zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck
der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
9.3
Bei wiederkehrenden Leistungen besteht ein dreimonatige Kündigungsfrist vor Ablauf des
vereinbarten Intervalls.
9.4
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Pixsla Media GmbH.
9.5
Gegenüber kaufmännischen Kunden (i.S.d. HGB) ist als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart.
Stand: Dezember 2021

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