Datenschutz

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Auch dieses Jahr werden wir durch eine Menge an Neuregelungen nicht verschont.
Im folgenden haben wir die wichtigsten und elementaren (Neu-)Regelungen im Internetrecht für euch zusammen gefasst. 

EU-US Privacy Shield 2.0

Gute Nachrichten für alle Unternehmer und Websitebetreiber! Es steht eine Neuregelung der Datenübermittlung in die USA an, die es ab 2023 erlauben wird, Tracking-, Analyse- und Marketing-Tools aus den USA zu nutzen, ohne aufwendige Vorkehrungen treffen zu müssen. Die Nutzung solcher US-amerikanischen Web-Tools, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, war seit der Unwirksamkeit des EU-U.S.-Privacy Shields nicht mehr problemlos zulässig. Die neue Regelung soll nun die Datenübermittlung in die USA erleichtern und dabei gleichzeitig ein angemessenes Datenschutzniveau nach den strengen europäischen Datenschutzanforderungen gewährleisten.

Bisher mussten Unternehmer und Websitebetreiber, die US-Tools nutzen wollten, welche personenbezogene Daten in die USA übertragen, mit jedem Dienstleister einzeln von der EU-Kommission für diesen Zweck entworfene „Standardvertragsklauseln“ abschließen und ein „Transfer Impact Assessment“ durchführen. Das war ein großer Aufwand und ohne fundiertes Hintergrundwissen nicht einfach umsetzbar. Das neue Abkommen, das „EU-US Data Privacy Framework“, soll diese komplizierten und mühsamen Vorkehrungen nun ersetzen.

Das Abkommen soll die Datenübermittlung in die USA endlich datenschutzkonform ermöglichen und transparenter gestalten. Es wird auch als „Privacy Shield 2.0“ bezeichnet. Leider ist das genaue Datum des Inkrafttretens noch ungewiss, jedoch kann man damit rechnen, dass es spätestens zur Mitte des Jahres 2023 in Kraft tritt. Diese Neuregelung wird für Unternehmer und Websitebetreiber eine deutliche Erleichterung darstellen und den Datenschutz für alle Nutzer in Europa verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neuregelung der Datenübermittlung in die USA im Jahr 2023 für Erleichterung bei Unternehmern und Websitebetreibern sorgen wird. Mit dem EU-US Data Privacy Framework wird eine datenschutzkonforme und transparente Übermittlung personenbezogener Daten ermöglicht, ohne dass Unternehmer und Websitebetreiber jedes Mal individuelle Vorkehrungen treffen müssen.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Zum 01. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Großunternehmen in Kraft getreten, das den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten verbessern soll. Ab dem Jahr 2023 werden durch das neue Verpackungsgesetz Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Das deutsche Elektrogesetz wird ab dem 01. Juli 2023 neue Sorgfaltspflichten für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister beinhalten, die hohe Bußgelder drohen, wenn sie nicht eingehalten werden.

Urheberrecht

Ab dem 7. Juni 2023 müssen Webseitenbetreiber und Online-Shops den Urheber eines Werkes, das sie nutzen (wie Fotos, Artikel, Grafiken und Musik), einmal pro Jahr über den Umfang der Nutzung und die damit erzielten Erträge informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 32d UrhG, das bereits Mitte 2021 verabschiedet wurde. Obwohl es Ausnahmen von dieser Auskunftspflicht gibt, wie zum Beispiel bei einem lediglich nachrangigen Beitrag des Urhebers, müssen die Nutzer von entgeltlichen urheberrechtlich geschützten Werken sich vorbereiten, um bei Verstößen keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Eine genaue Auslegung der Ausnahmen wird derzeit noch diskutiert und liegt letztendlich in den Händen des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung.

Das waren nun viele neue Informationen und Daten. Da kann man als Websitebetreiber schnell den Überblick verlieren. Auch hier können wir dir behilflich sein, deine vorhandene Seite rechtlich zu prüfen und bei Bedarf aktualisieren.

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